"Applikationsrechte" gelten für alle "Mandanten" (Buchungskreise, Teildatenbestände) in der verbundenen Datenbank, d.h. ein Benutzer in der Rolle "Editor" darf im Regelfall auch die Daten aller Mandanten bearbeiten.

Falls Sie dieses Nutzungsrecht auf bestimmte "Mandanten" eingrenzen wollen, dann können Sie entweder eine weitere separate Datenbank anlegen und die Mandantendaten und die zugehörigen Berechtigungen dort getrennt verwalten oder in der Rechteverwaltung für bestimmte Benutzer "Inhalte begrenzen" (siehe Screenshot).

Arbeitsschritte

  1. Als Supervisor starten Sie die Rechteverwaltung über die Menüoption "Dienste > Rechte verwalten"
  2. Klicken Sie auf  um eine neue Begrenzung(sregel) einzufügen
  3. Wählen Sie in der neuen Zeile den Benutzer für den die inhaltliche Begrenzung gelten soll
  4. Wählen Sie als Art: "Mandant" (applikationsabhängig werden hier ggf. auch andere Optionen angeboten)
  5. Geben Sie den Mandantencode (3 Zeichen) ein, wie er in den Stammdaten definiert wurde
  6. Wählen Sie als Status: "readonly" oder "locked"
  7. Speichern Sie Ihre Einstellung mit

Weitere Hinweise

  • Das Register "Inhalte begrenzen" ist optional und wird nur von bestimmten Hexpertise-Applikationen angezeigt.
  • Im DBRegister muß der Supervisor den Eintrag: SR > DB > APPINHALT = 1 setzen, damit die Programmfunktion aktiviert wird, das Register angezeigt wird und die "Inhaltsrechte" genutzt werden können.
  • Die Option "Inhalte begrenzen" ist natürlich nur verfügbar bei eingeschalteter Rechteverwaltung.
  • Der Status "locked" bewirkt, dass der Mandantencode (im Beispiel: SAF) vom Benutzer im Programm nicht ausgewählt werden kann. Folglich ist der zugehörige Teildatenbestand für den Anwender nicht nutzbar/änderbar/sichtbar.
  • Der Status "readonly" bewirkt, dass der Mandantencode (im Beispiel: SAF) vom Benutzer zwar ausgewählt werden kann, jedoch unabhängig von den generellen (ggf. Schreib-)Applikationsrechten des Benutzers, speziell für den gewählten Mandanten, "nur Leseberechtigung" besteht. Folglich ist der zugehörige Teildatenbestand für den Anwender sichtbar und auswertbar, jedoch nicht änderbar.
  • Der Datenbestand ist von der eigentlichen Applikation getrennt. Die Zugrissmechanismen für "Applikations- und Inhalterechte" funktionieren naturgemäß nur innerhalb der Applikation. "An der Applikation vorbei" können erfahrene Benutzer mit Drittprogrammen, unabhängig von diesen Rechten, Zugriff auf die vom Datenbankadministrator freigegebenen Datenbestände nehmen.

Screenshot