Die Datenbankrechte bilden die Grundlage des Zugriffskonzepts für alle Hexpertise-Anwendungen und können durch eine Vergabe von Applikationsrechten, die innerhalb der Anwendung festgelegt werden, nicht ausgehebelt werden.

Applikationsrechte sollen letztlich gewährleisten, daß der Anwender nur solche Programmfunktionen auswählen kann, die nicht zu einer Zurückweisung des DBMS aufgrund fehlender Datenbankrechte führen.

Der Anwender sollte also bei der üblichen Systemnutzung nicht in eine Datenbank(zugriffs)fehlermeldung "laufen".

Wenn z.B. die Funktion "Basisdaten löschen" nur der Benutzerrolle des AppAdmin vorbehalten ist, dann werden Benutzer in anderen Rollen bei Auswahl der Funktion aufgrund fehlender Applikationsrechte zurückgewiesen.

Zu jeder Benutzerrolle in der Anwendung ist in Absprache mit dem Datenbankadministrator (DBA) festzulegen, welche Datenbankrechte mindestens vergeben werden müssen.